Grundlagen der Gehaltsabrechnung
Die wichtigsten Komponenten einer Lohnabrechnung: von Bruttolohn bis Nettoverdienst, Steuern und Sozialversicherung im Überblick.
Mehr erfahrenSo funktioniert die Berechnung von Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Aktuelle Sätze und Regelungen für 2026.
Die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen ist ein zentraler Teil der Lohnabrechnung. Sie’re nicht optional — es’s ein rechtlich verpflichtender Prozess, den jeder Arbeitgeber beherrschen muss. Die Beiträge werden monatlich vom Bruttogehalt abgezogen und direkt an die entsprechenden Versicherungsträger weitergeleitet.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen ergeben sich vier große Säulen: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Jede hat unterschiedliche Sätze, Beitragsgrenzen und Regelungen. Die genaue Berechnung bestimmt nicht nur die Nettolöhne Ihrer Mitarbeiter, sondern auch Ihre Nebenkosten als Arbeitgeber.
Die Berechnung startet immer mit dem Bruttolohn. Davon werden dann die einzelnen Beitragssätze abgezogen. Für 2026 gelten folgende durchschnittliche Sätze — allerdings variieren sie je nach Krankenkasse und Bundesland leicht.
Der allgemeine Beitragssatz liegt bei etwa 14,6% des Bruttoeinkommens — der Arbeitnehmer zahlt 7,3%, der Arbeitgeber 7,3%. Das sind die reinen Versicherungsbeiträge, ohne Zusatzbeiträge.
Der Beitragssatz beträgt 3,4% für Arbeitnehmer ohne Kinder, bzw. 3,05% für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind. Der Arbeitgeber zahlt 1,7% — und diese Quote ist einheitlich, unabhängig von Kindern.
Hier’s der Satz bei 18,6% — Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich das jeweils zur Hälfte. Das bedeutet 9,3% vom Brutto für den Arbeitnehmer, 9,3% für den Arbeitgeber als Nebenkosten.
Der Beitragssatz liegt bei 2,6% — aufgeteilt mit 1,3% für Arbeitnehmer und 1,3% für Arbeitgeber. Das ist die niedrigste Quote, aber nicht zu vernachlässigen in der Gesamtrechnung.
Die Berechnung folgt immer demselben Muster. Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ein Mitarbeiter verdient 3.500 Euro brutto pro Monat. So rechnen Sie:
Krankenversicherung: 3.500 7,3% = 255,50 (Arbeitnehmeranteil)
Pflegeversicherung: 3.500 3,4% = 119,00 (ohne Kinder)
Rentenversicherung: 3.500 9,3% = 325,50
Arbeitslosenversicherung: 3.500 1,3% = 45,50
Gesamtabzug für Arbeitnehmer: 745,50 pro Monat. Danach folgen noch Lohnsteuer und Kirchensteuer, bevor der Nettolohn übrig bleibt. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich einen ähnlichen Betrag als Nebenkosten — insgesamt etwa 1.490 Euro für diesen Mitarbeiter.
Es gibt aber auch Situationen, wo die Berechnung anders läuft. Geringfügig Beschäftigte zahlen beispielsweise andere Beiträge, und es’s wichtig zu wissen, wann die Versicherungspflicht greift.
Minijob (bis 538 Euro): Hier zahlt der Arbeitgeber 2% für Krankenversicherung und 12% für Rentenversicherung — insgesamt 14%. Der Arbeitnehmer zahlt 3,6% für die Rentenversicherung, kann sich aber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Krankenversicherung ist nicht versicherungspflichtig.
Versicherungsgrenzen: Es gibt eine Beitragssatzgrenze — die Beitragssätze für Kranken- und Pflegeversicherung dürfen insgesamt 7,3% + 1,7% für den Arbeitgeber nicht überschreiten, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei 70.550 Euro jährlich — Arbeitnehmer mit höherem Einkommen zahlen nach dieser Grenze begrenzte Beiträge.
Zusätzlich gibt’s für manche Berufsgruppen Besonderheiten. Künstler und Publizisten zahlen über die Künstlersozialkasse, Beamte sind teilweise befreit. Don’t try to memorize everything — kennen Sie die Grundregeln, und bei Spezialfällen wird’s Zeit für einen Steuerberater oder die zuständige Krankenkasse anzurufen.
Viele Unternehmen unterschätzen die Kosten auf der Arbeitgeberseite. Sie zahlen nicht nur das Gehalt — Sie tragen auch einen erheblichen Anteil der Sozialversicherungsbeiträge. Das’s ein wichtiger Faktor bei der Personalkalkulation.
Zusätzlich zu den Sozialversicherungsbeiträgen kommen noch Unfallversicherung (0,5-1,5% je nach Branche), eventuelle Berufsgenossenschaftsbeiträge und andere Betriebsausgaben hinzu. Die realen Kosten für einen 3.500-Euro-Mitarbeiter liegen also leicht über 4.000 Euro monatlich. Das muss in der Finanzplanung berücksichtigt werden.
Praktischer Tipp:
Rechnen Sie mit etwa 21-22% Nebenkosten zusätzlich zum Bruttogehalt. Das deckt Sozialversicherung, Unfallversicherung und Rückstellungen ab. So haben Sie eine realistische Basis für Ihre Personalbudgets.
Die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen folgt klaren, nachvollziehbaren Regeln. Mit den aktuellen Sätzen für 2026 im Kopf und einem strukturierten Prozess behalten Sie den Überblick. Die vier Säulen — Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung — bilden das Fundament jeder korrekten Lohnabrechnung.
Ob Sie mit einer Buchhaltungssoftware arbeiten oder manuell rechnen: Verstehen Sie die Logik dahinter. So erkennen Sie Fehler sofort und können mit Mitarbeitern transparent über ihre Abzüge sprechen. Das schafft Vertrauen und spart später Ärger mit Behörden.
“Wer die Grundlagen versteht, kann jede Lohnabrechnung meistern — egal wie komplex die Situation wird.”
— Bewährte Praxis in deutschen Unternehmen
Regelmäßige Überprüfungen und aktuelle Sätze sind das A und O. Nutzen Sie die Ressourcen Ihrer Krankenkasse und der Rentenversicherungsträger — diese stellen regelmäßig aktualisierte Tabellen zur Verfügung.
Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zur Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen für Bildungszwecke. Die Sätze und Regelungen für 2026 basieren auf aktuellen Veröffentlichungen, können sich aber ändern. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse, die Rentenversicherungsträger oder einen Steuerberater. Diesen Informationen ist keine persönliche Beratung und kein Ersatz für professionelle Unterstützung.