Häufig gestellte Fragen zur Lohnabrechnung
Antworten zu Grundlagen der Gehaltsabrechnung in Deutschland
Das Bruttoentgelt ist der vereinbarte Gesamtlohn vor allen Abzügen. Davon gehen Sozialversicherungsbeiträge (ca. 20–21%), Lohnsteuer und eventuell Kirchensteuer ab – übrig bleibt der Nettolohn, den der Mitarbeiter aufs Konto erhält. Die genaue Höhe hängt von der Steuerklasse, dem Einkommen und persönlichen Verhältnissen ab.
Sie zahlen als Arbeitgeber einen Beitrag zur Krankenversicherung (ca. 7,3%), Rentenversicherung (ca. 18,6%), Arbeitslosenversicherung (ca. 2,6%) und Pflegeversicherung (ca. 3,4%). Hinzu kommt eventuell ein Zuschuss zur Krankenversicherung. Diese Beiträge sind zusätzlich zum Bruttoentgelt zu tragen und werden monatlich an die Krankenkassen und Versicherungsträger abgeführt.
Die Lohnsteuer ist spätestens am 10. des Folgemonats an das Finanzamt zu zahlen. Bei regelmäßiger monatlicher Zahlung können Sie sich anmelden – dann verlängert sich die Frist auf den 15. Dezember im Folgejahr. Benutzen Sie die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM), damit Sie die Daten korrekt übermitteln.
Die Steuerklasse (I–VI) bestimmt, wie viel Lohnsteuer von Ihrem Gehalt abgeht – Verheiratete zahlen weniger als Ledige. Eine Lohnsteuerermäßigung dagegen ist ein Antrag beim Finanzamt, um spezielle Ausgaben (z. B. Fortbildungskosten, Sparvermögen) berücksichtigen zu lassen. Beide Faktoren wirken zusammen auf die monatliche Steuerlast.
Für ein oder zwei Mitarbeiter geht es auch mit Excel und genauer Kenntnis der aktuellen Steuertabellen. Ab drei Mitarbeitern empfehlen wir eine Lohnabrechnung-Software – die rechnet automatisch korrekt nach aktuellen Gesetzen, spart Zeit und reduziert Fehlerquellen deutlich. Es gibt günstige Lösungen schon ab 10–15 Euro pro Mitarbeiter und Monat.
Änderungen in der Sozialversicherung müssen Sie der Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen melden – zu spät gemeldete Daten führen zu Strafzahlungen. Die monatliche Lohnsteuerabmeldung geht an das Finanzamt, und die Beitragssätze werden den Versicherungsträgern regelmäßig übermittelt. Halten Sie diese Fristen ein, vermeiden Sie hohe Bußgelder.
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